Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 01.06.2021

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46105
LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46105)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46105)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,46105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 159/14

    Auslauftrichter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des Klagegebrauchsmusters, das aus der europäischen Patentanmeldung EP 07 01 XXX.9 - aus der das Klagepatent im Parallelverfahren 4a O 159/14 hervorgegangen ist - abgezweigt wurde und deren Anmeldetag vom 25.09.2007 in Anspruch nimmt.

    Hinsichtlich des Patents EP 07 01 XXX.9, aus dem das Klagegebrauchsmuster hervorging ist, verurteilte das Landgericht Düsseldorf in dem Parallelverfahren 4a O 159/14 mit Teil-Urteil vom 05.02.2019 die hiesige Beklagte zu Auskunfterteilung und Rechnungslegung.

    Mit Auskunftsschreiben vom 31.07.2020 habe die Beklagte Auskunft und Rechnungslegung gemäß des Tenors des Teilurteils der Kammer in dem Parallelverfahren 4a O 159/14 (vorgelegt als Anlage TW19) vorgenommen.

    Das von der Klägerin vorgelegte Angebot der Beklagten vom 31.05.2012 habe nicht die angegriffene Ausführungsform zum Gegenstand, sondern ausweislich der Seite 1 eine Materialauslaufschüssel DNXXX, die das Klagegebrauchsmuster in dem Umfang der Patentverletzungsansprüche des Klagepatents im parallelen Verletzungsverfahren (4a O 159/14) nicht verwirkliche.

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Erforderlich ist, dass die Beklagte Belege zu jeder einzelnen Lieferung bzw. Angebot vorlegt (vgl. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

    Dies gilt auch dann, wenn der Klägerantrag keinen entsprechenden Vorbehalt enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

    Befassen sich die Belege also mit gebrauchsmusterfreien Gegenständen, so können insoweit nicht nur die gelieferten Stückzahlen und berechneten Preise geschwärzt werden, sondern genauso die Artikelbezeichnung und Artikelnummer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68 ff. - Dampffrisierstab II).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Auf die Berufung der Beklagten änderte das OLG Düsseldorf (Az I-15 U 58/19) mit Urteil vom 14.05.2020 das Teil-Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit der Maßgabe, dass die Verurteilung zur Auskunftserteilung nur für ab dem 27.12.2009 begangene Benutzungshandlungen gilt.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Dies ergibt sich bereits aus dem Antrag der Klägerin selbst, der ausdrücklich für alle Angebotsempfänger einen solchen Vorbehalt benennt und im Übrigen daraus, dass § 140b Abs. 3 PatG die Angebotsempfänger nicht erwähnt und der Schutzzweck des § 140b PatG nicht durch die Entgegennahme eines Angebots berührt ist (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 3, 176-Glasscheiben-Befestiger).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4a O 25/15
    Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offengelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I).
  • LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 159/14

    Auslauftrichter

    Dem steht insbesondere nicht die unter dem Aktenzeichen 4a O 25/15 anhängige Klage gegen die Beklagte aus einem Gebrauchsmuster entgegen, dessen Anspruchswortlaut demjenigen des Klagepatents ähnelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46806
LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46806)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46806)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 4a O 25/15 (https://dejure.org/2021,46806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,46806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 159/14

    Auslauftrichter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des Klagegebrauchsmusters, das aus der europäischen Patentanmeldung EP B - aus der das Klagepatent im Parallelverfahren 4a O 159/14 hervorgegangen ist - abgezweigt wurde und deren Anmeldetag vom 25.09.2007 in Anspruch nimmt.

    Hinsichtlich des Patents EP B, aus dem das Klagegebrauchsmuster hervorging ist, verurteilte das Landgericht Düsseldorf in dem Parallelverfahren 4a O 159/14 mit Teil-Urteil vom 05.02.2019 die hiesige Beklagte zu Auskunfterteilung und Rechnungslegung.

    Mit Auskunftsschreiben vom 31.07.2020 habe die Beklagte Auskunft und Rechnungslegung gemäß des Tenors des Teilurteils der Kammer in dem Parallelverfahren 4a O 159/14 (vorgelegt als Anlage TW19) vorgenommen.

    Das von der Klägerin vorgelegte Angebot der Beklagten vom 31.05.2012 habe nicht die angegriffene Ausführungsform zum Gegenstand, sondern ausweislich der Seite 1 eine Materialauslaufschüssel H, die das Klagegebrauchsmuster in dem Umfang der Patentverletzungsansprüche des Klagepatents im parallelen Verletzungsverfahren (4a O 159/14) nicht verwirkliche.

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Erforderlich ist, dass die Beklagte Belege zu jeder einzelnen Lieferung bzw. Angebot vorlegt (vgl. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

    Dies gilt auch dann, wenn der Klägerantrag keinen entsprechenden Vorbehalt enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

    Befassen sich die Belege also mit gebrauchsmusterfreien Gegenständen, so können insoweit nicht nur die gelieferten Stückzahlen und berechneten Preise geschwärzt werden, sondern genauso die Artikelbezeichnung und Artikelnummer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 W 2/17 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68 ff. - Dampffrisierstab II).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offengelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Auf die Berufung der Beklagten änderte das OLG Düsseldorf (Az I-15 U 58/19) mit Urteil vom 14.05.2020 das Teil-Urteil des Landgerichts Düsseldorf mit der Maßgabe, dass die Verurteilung zur Auskunftserteilung nur für ab dem 27.12.2009 begangene Benutzungshandlungen gilt.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 25/15
    Dies ergibt sich bereits aus dem Antrag der Klägerin selbst, der ausdrücklich für alle Angebotsempfänger einen solchen Vorbehalt benennt und im Übrigen daraus, dass § 140b Abs. 3 PatG die Angebotsempfänger nicht erwähnt und der Schutzzweck des § 140b PatG nicht durch die Entgegennahme eines Angebots berührt ist (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 3, 176-Glasscheiben-Befestiger).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht